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Rehabilitation

Um nach der Behandlung körperlich wieder so leistungsfähig wie möglich zu werden, haben fast alle Patienten im Anschluss an die Krebsbehandlung Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Rehabilitation. Leistungsträger sind bei gesetzlich Versicherten die Krankenkassen beziehungsweise der Rentenversicherungsträger. Bei privat Versicherten regelt der jeweilige Vertrag die Einzelheiten. Zur Rehabilitation gehören Maßnahmen der Nachbehandlung in spezialisierten Rehabilitationskliniken („Nachsorgekliniken“) oder ambulante Angebote, gegebenenfalls Leistungen zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz und weitere Unterstützungen.
Ob eine stationäre oder eine ambulante Rehabilitation sinnvoll ist und welche Ansprüche bestehen, lässt sich schon in der Klinik abklären. Die Kliniksozialdienste stehen als Ansprechpartner zur Verfügung und helfen bei Bedarf gemeinsam mit den behandelnden Ärzten auch bei der Antragstellung. Seit 2002 gibt es für gesetzlich versicherte Patienten, die bereits entlassen sind, die zentralen Servicestellen REHA. Die nächste Anlaufstelle kann bei der Krankenkasse erfragt werden, im Internet findet sich dazu eine hilfreiche Liste. http://www.reha-servicestellen.de

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