Generell ist eine Patientenverfügung für alle Menschen sinnvoll. Eine Patientenverfügung abzufassen, bedeutet nicht, dass Sie bald versterben werden oder dass Sie mit dem Leben abgeschlossen haben. Vielmehr bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie in jeder Phase Ihres Lebens bewusst und selbstbestimmt Ihren Lebensweg gehen wollen.
Es gibt viele Möglichkeiten eine solche Verfügung abzufassen. Die beste Möglichkeit ist eine schriftliche Patientenverfügung, versehen mit Datum und Unterschrift unter dem Dokument. Auch handschriftliche Ergänzungen sind möglich, sollten aber mit einem eigenen Datum versehen werden. Die Beglaubigung durch einen Notar ist nicht notwendig, es kann aber sinnvoll sein den Hausarzt um Hilfe zu bitten.
Die inhaltliche Form ist nicht zwingend festgelegt, sollte aber so eindeutig wie möglich sein um Missverständnisse zu vermeiden. Das Bundesministerium der Justiz bietet dazu unter http://www.bmj.bund.de/enid/Publikationen/Patientenverfuegung_oe.html eine gute Informationsbroschüre zum kostenlosen Download an.
Die Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit Ihre Wünsche klar und eindeutig zu äußern. Damit wissen Sie, dass Ihre Bedürfnisse zu jedem Zeitpunkt erfüllt werden. Viele Menschen die eine Patientenverfügung verfasst haben, berichten von dem Gefühl „eine Sorge weniger“ zu haben. Auch Ihren Angehörigen werden Sie in den meisten Fällen mit einer Patientenverfügung helfen, da z.T. lebenswichtige Entscheidungen ansonsten von ihnen getroffen werden müssten.
Durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, das heißt, er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers, an Ihrer Stelle. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden. Eine rechtliche Betreuung durch Vertreter von Behörden kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden.
In einer solchen Erklärung geben Sie in gesunden Tagen für den Fall einer später eintretenden Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit einem anderen die Vollmacht, in Ihrem Namen zu handeln. Die Vorsorgevollmacht darf nicht mit einer Patientenverfügung verwechselt werden, in der nicht verfügt wird, wer handeln soll, sondern was der Bevollmächtigte im Fall einer unheilbaren Krankheit anordnen soll. Empfehlenswert ist aus verschiedenen Gründen eine notarielle Beurkundung der Vollmacht.
In einem Notfall benötigen Sie rasche Hilfe. Dazu gibt es die folgenden Möglichkeiten:
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