Eine Patientenverfügung sollte in der Regel mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden. Die Patientenverfügung dokumentiert Ihre Behandlungswünsche für den Fall, dass Sie darüber nicht mehr selbst entscheiden können. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen.
Der Bevollmächtigte wird damit zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Diese Situation kann aufgrund eines Unfalls oder einer unheilbaren Erkrankung eintreten.
Durch die Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass die behandelnden Ärzte, Ihren Willen, Ihre Wünsche und Ihre Einstellung zu einem würdevollen Sterben kennen und respektieren können. Wichtig ist die Aussage, ob und in welchem Umfang medizinisch-technische Hilfsmittel in der Sterbephase angewandt werden sollen. Darüber hinaus können Sie aber auch festlegen, welchen Umfang einer Schmerzbehandlung Sie wünschen, ob Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen oder wie Sie bei unheilbaren oder chronischen Erkrankungen im Endstadium behandelt werden wollen.
Scheuen Sie sich nicht, sich mit einem Arzt Ihres Vertrauens sowie Ihren Angehörigen über das Thema zu sprechen. Sie können selbstverständlich Vordrucke benutzen, die Sie jedoch handschriftlich ergänzen sollten. Ein Notar ist nicht notwendig.
Unsere Bitte: Nehmen Sie sich genügend Zeit, Ihre Wünsche so klar und umfassend wie möglich zu dokumentieren. Damit helfen Sie Ihren behandelnden Ärzten, Ihre Wünsche und Bedürfnisse auch dann zu berücksichtigen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, diese zu äußern.
In einem Notfall benötigen Sie rasche Hilfe. Dazu gibt es die folgenden Möglichkeiten:
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